Internationales Übereinkommen über die Rechte des Kindes
Die Rechte von Kindern und Jugendlichen
Die Kinderrechtskonvention ist ein internationaler Vertrag mit dem Ziel, die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen weltweit zu verbessern.
Was steht in der Kinderrechtskonvention?
Die Kinderrechtskonvention besteht aus 54 Artikeln, die sich mit den unterschiedlichsten Bereichen auseinandersetzen. Die Einleitung (die Präambel) erklärt, wozu es diese Vereinbarung gibt und wieso eine Konvention eigens für Kinder wichtig und notwendig ist. Dann folgen drei Teile.
Der erste Teil enthält die verschiedenen bürgerlichen, politischen, kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Rechte.
Der zweite Teil beschäftigt sich mit der Anwendung und der Bekanntmachung der Konvention und dem Kinderrechtsausschuss.
Und der dritte Teil enthält die Bestimmungen über die Ratifizierung (Verfahren zur Bestätigung der Rechtswirksamkeit völkerrechtlicher Verträge) und das Inkrafttreten der Übereinkunft.
Die Rechte der Kinderrechtskonvention können im Wesentlichen in drei große Bereiche geteilt werden, nämlich:
- Vorsorge
- Schutz
- Beteiligung
Zum Bereich der Vorsorge, der vor allem zu einem angemessenen Lebensstandard führen soll, (was dabei als angemessen gilt, hängt allerdings stark vom durchschnittlichen Lebensstandard der jeweiligen Gesellschaft ab) gehören z.B. folgende Rechte:
Recht auf Leben
Recht auf Nahrung
Recht auf Bildung
Recht auf Freizeit
Unterstützung für Flüchtlingskinder und Kinder mit Behinderungen
Rehabilitation für Opfer von Gewalt und Ausbeutung
Der Bereich Schutz, der vor allem der besonderen Verletzlichkeit der Kinder und Jugendlichen Rechnung tragen soll, umfasst z.B.:
Recht auf Schutz vor körperlicher oder geistiger Gewalt
Recht auf Schutz vor sexueller Ausbeutung
Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung (z.B. Kinderarbeit)
Recht auf Schutz bei bewaffneten Konflikten
Und der Bereich Beteiligung, enthält unter anderem folgende Rechte:
Recht auf Partizipation, also die Berücksichtigung der Meinung der Kinder und Jugendlichen
Recht auf Informations- und Meinungsfreiheit
Recht auf Privatsphäre
Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
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Hier die 54 Artikel im Einzelnen
Teil I
Artikel 1: [Geltung für das Kind; Begriffsbestimmung]
Artikel 2: [Achtung der Kindesrechte; Diskriminierungsverbot]
Artikel 3: [Wohl des Kindes]
Artikel 4: [Verwirklichung der Kindesrechte]
Artikel 5: [Respektierung des Elternrechts]
Artikel 6: [Recht auf Leben]
Artikel 7: [Geburtsregister, Name, Staatsangehörigkeit]
Artikel 8: [Identität]
Artikel 9: [Trennung von den Eltern, persönlicher Umgang]
Artikel 10: [Familienzusammenführung, grenzüberschreitende Kontakte]
Artikel 11: [Rechtswidrige Verbringung von Kindern ins Ausland]
Artikel 12: [Berücksichtigung des Kindeswillens]
Artikel 13: [Meinungs- und Informationsfreiheit]
Artikel 14: [Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit]
Artikel 15: [Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit]
Artikel 16: [Schutz der Privatsphäre und Ehre]
Artikel 17: [Zugang zu den Medien; Kinder- und Jugendschutz]
Artikel 18: [Verantwortung für das Kindeswohl]
Artikel 19: [Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung]
Artikel 20: [Von der Familie getrennt lebende Kinder; Pflegefamilie; Adoption]
Artikel 21: [Adoption]
Artikel 22: [Flüchtlingskinder]
Artikel 23: [Förderung behinderter Kinder]
Artikel 24: [Gesundheitsvorsorge]
Artikel 25: [Unterbringung]
Artikel 26: [Soziale Sicherheit]
Artikel 27: [Angemessene Lebensbedingungen; Unterhalt]
Artikel 28: [Recht auf Bildung, Schule; Berufsausbildung]
Artikel 29: [Bildungsziele; Bildungseinrichtungen]
Artikel 30: [Minderheitenschutz]
Artikel 31: [Beteiligung an Freizeit, kulturellem u. künstlerischem Leben; staatliche Förderung]
Artikel 32: [Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung]
Artikel 33: [Schutz vor Suchtstoffen]
Artikel 34: [Schutz vor sexuellem Missbrauch]
Artikel 35: [Maßnahmen gegen Entführung und Kinderhandel]
Artikel 36: [Schutz vor sonstiger Ausbeutung]
Artikel 37: [Verbot von Folter, Todesstrafe, lebenslanger Freiheitsstrafe; Rechtsbeistandschaft]
Artikel 38: [Schutz bei bewaffneten Konflikten; Einziehung zu den Streitkräften]
Artikel 39: [Genesung und Wiedereingliederung geschädigter Kinder]
Artikel 40: [Behandlung des Kindes in Strafrecht und Strafverfahren]
Artikel 41: [Weitergehende inländische Bestimmungen]
Teil II
Artikel 42: [Verpflichtung zur Bekanntmachung]
Artikel 43: [Einsetzung eines Ausschusses für die Rechte des Kindes]
Artikel 44: [Berichtspflicht]
Artikel 45: [Mitwirkung anderer Organe der Vereinten Nationen]
Teil III
Artikel 46: [Unterzeichnung]
Artikel 47: [Ratifikation]
Artikel 48: [Beitritt]
Artikel 49: [Inkrafttreten]
Artikel 50: [Änderungen]
Artikel 51: [Vorbehalte]
Artikel 52: [Kündigung]
Artikel 53: [Verwahrung]
Artikel 54: [Urschrift, verbindlicher Wortlaut]
Hier kannst du dir alle Kinderrechte im genauen Wortlaut als PDF-Datei downloaden.


