Erweitertes Führungszeugnis
Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 28. Juni 2010 beschlossen, dass alle Mitarbeiter/innen des Kinderschutzbundes Saarbrücken ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen.
Seit dem 1.5.2010 gibt das Bundeszentralregistergesetz die Möglichkeit, ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen. Diese Regelung ist explizit geschaffen worden, um Kinder und Jugendliche besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen.
Das erweiterte Führungszeugnis enthält zum Zwecke eines effektiven Kinder- und Jugendschutzes auch minderschwere Verurteilungen zu Sexualstraftaten. Etwa auch Verurteilungen wegen Exhibitionismus oder Verbreitung von Kinderpornografie. Bewerbern mit einschlägigen Vorstrafen soll dadurch der Zugang zu Stellen in Kindergärten und Jugendämtern oder Tätigkeiten als ehrenamtliche Sporttrainer erschwert werden. Im Unterschied zum üblichen Führungszeugnis werden also auch Erstverurteilungen zu Geldstrafen von weniger als 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen von weniger als drei Monaten aufgeführt.
Gemäß § 30 a Abs. 2b des Bundeszentralregistergesetzes wird einer Person auf Antrag ein erweitertes Führungszeugnis erteilt, wenn dieses Führungszeugnis benötigt wird für eine berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger.
Der Antrag ist beim Bürgeramt zu stellen. Für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen ist das Führungszeugnis kostenfrei. Eine Bestätigung über die ehrenamtliche Tätigkeit muss beim Bürgeramt vorgelegt werden. Die Bestätigung ist über das Sekretariat zu erhalten.
Mitarbeiter/innen, die eine Vergütung erhalten, müssen für das erweiterte Führungszeugnis 13 € zahlen.
Gerda Scheel
Vorsitzende


